dj-barni-on-tour - AGB´s
  Willkommen
  Der DJ
  DJ NOTRUF
  Preise
  Special - Pakete
  Vermietung Hüpfburg
  => Hüpfburg Rakete
  => Hüpfburg Schloß
  => AGB´s
  Vermietung Zuckerwattenmaschine
  Referenzen
  Galerie
  Buchungsanfrage
  Impessum
  Links

( Stand November 2017 )

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen ect.

 

 

Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, Simultan _ Event. Änderungen werden nur Vertragsbestandteil wenn sie im Vertag auf der vorderen Seite schriftlich festgehalten sind.

 

  1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis

  2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

  3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelkiste aufzuführen.Später vorgebrachte Einwendungen, Schädenseien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

  4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reperaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

  5. Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so muß der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen. Die Reinigung der Popcorn- und Zuckerwattenmaschine ist in einem seperaten Punkt aufgeführt.

  6. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Beug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Simultan – Event übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Information für den Mieter: Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluß einer entsprechenden bzw. Bestehen einer Privathaftpflicht- mitunter auch durch einer Haushaltspflicht- abgedeckt sein. Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. Veranstalter haben die Möglichkeit eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen Sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Haftpflichtversicherung bzgl. jeder einzelnen Veranstaltung in Verbindung.

  7. Bei einer Lieferung gelten folgende Regelungen Zur Aufstellung und Abholung der Hüpfburg ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Der Vermieter Simultan – Event übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

  8. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsabschluss vereinbart.

  9. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr in Höhe einer Tagesmiete. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen haftet der Mieter.

  10. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

  11. Bei der Vermietung von Kinderattracktionen ( Hüpfburg etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine Erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

  12. Kinderschminken

    12.a Der Mieter hat dafür sorge zu tragen, daß die Dienstleistung nicht den Witterungen ausgesetzt ist. Bei Veranstaltungen im Freien müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werde. 12.b Der Mieter muss eine Sitzmöglichkeit, für das Kinderschminken, zur Verfügug stellen. Dies tritt außer Kraft wenn die Materialien hinzu gebucht werden.

  13. Popcorn- und Zuckerwattenmaschine 13.a Bei angemieteten Popcorn- und Zuckerwattenmaschinen ist die Bedienungsanleitung strengstens einzuhalten. 13.b Es darf nur das mitgelieferte Popcornmais, Zucker, Öl, Aromabeutel und Stäbchen für Zuckerwatte verwendet werden. Es ist strengstens untersagt eigene Zutaten zu verwenden. 13.c Aus hygienischen Gründen, ist die Rückerstattung von gekauften Zutaten ausgeschlossen. 13.d Popcorn- und Zuckerwattenmaschinen müssen gereinigt zurückgegeben werden.Hierfür ist sich strikt an die Bedienungsanleitung der Geräte zu halten. Es dürfen keine chemischen Reiniger, sowie Spülmittel zur Reinigung verwendet werden. Die Reinigung erfolgt mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch. 13.e Sollte ein Gerät verschmutzt zurückgegeben werden erhebt Simultan – Event eine Reinigungspauschale von 40,00 €. Der Betrag ist sofort zu zahlen.

  14. Bei Stornierung des Auftrages verrechnet der Vermieter bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50% und danach 100 % Stornogebühr.Eine Stornierung mehr als 8 Wochen vor dem Termin ist kostenlos.

  15. Zahlung des Mietpreises erfolgt bei Abholung bzw Übergabe ohne Abzug laut Rechnungsstellung in bar. Bei Selbstauf/ abbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist das nicht der Fall wird das auseianderlegen. Erneute Zusammenlegen und gegebenfalls die Trocknung und Reinigung mit 40 bis 100 € in Rechnung gestellt.

  16. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

  17. Die Nutzungsbedingunge ist Bestandteil des Vertrages.

  18. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

 

Mägelliste:

 

 

 

 

 

Bewegung macht Kinder Spaß und die Hüpfburgen bieten den Kindern neue Erfahrungen, auf die sie nicht verzichten sollen oder müssen. Wenn sich alle an die Sicherheitsbestimmungen halten,sich der möglichen Risiken und Gefahren bewusst sind und entsprechend umsichtig handeln können Unfälle bei der Benutzung von Hüpfburgenverhindert werden.

Die Geschäftsbedingungenhabe ich gelesen und akzeptiert, ein Exemplar wurde an mich ausgehändigt.

 

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden